Kontroll- und Sorgfaltspflicht

Industrietore, Andocksysteme und Brandschutztore sind eigentlich unkomplizierte und ungefährliche Anlagen. Bei der Planung und bei der Installation ergreifen wir sämtliche technischen Massnahmen, um Gefahrenstellen zu eliminieren. Dennoch: Die Teile haben ein beachtliches Eigengewicht, sind gross und lassen sich bewegen. Allein in den bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) versicherten Betrieben ereignen sich jährlich rund 3000 Unfälle, bei denen Tore, Türen oder Fenster eine Rolle spielen. Sie machen Versicherungsleistungen von rund 5 Millionen Franken nötig. Die unter dem Vorsitz der Suva festgelegten EKAS-Richtlinien sowie die von der Schweiz ratifizierten CEN-Normen schreiben den Betreibern von Industrietoren einmal im Jahr Prüfungen vor. Ereignet sich ein Unfall, hängt die Frage der Haftung davon ab, ob Sie Ihre Kontroll- und Sorgfaltspflicht nachweislich einhalten. Gerne führen wir diese Überprüfungen für Sie durch.